Info für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Hier finden Sie Informationen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Unsere Einrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (VDAK und Primär). Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme nach § 111 Abs. 2 SGB V kann hier im Kursanatorium Johannesbad durchgeführt werden.
Mit Genehmigung Ihres Kurantrages erhalten wir– als Ihre gewählte Rehabilitationseinrichtung – gleichzeitig die Zusage und Aufforderung der Einbestellung zu Ihrem Therapieaufenthalt. Üblicherweise beträgt der genehmigte Aufenthalt zwischen 20 und 21 Tage. Eine Verlängerung der Maßnahme kann vor Ort mit Ihrem behandelnden Arzt besprochen und beantragt werden.
Mit Erhalt der Zusage setzten wir uns mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung. Ihre stationäre Maßnahme wird direkt mit Ihrem Kostenträger abgerechnet. Dies beinhaltet Unterkunft, volle Verpflegung, med. Behandlungen und die Leistungen des betreuenden Arztes zur Vorsorgemaßnahme.
Für Sie kommt ein Krankenhaus Tagegeld zum Tragen (z.B. 20 Tage Aufenthalt = 21 x à EUR 10,-)
Wahlleistungen: Können nach Ihren Wünschen hinzugebucht werden, z.B. für eine andere Kategorie der Unterkunft. Diese gewählten Leistungen sind nicht erstattungsfähig und werden von Ihnen direkt beglichen.
Ein kleiner Tipp: Sollte Ihnen bereits die Genehmigung vorliegen und Sie haben noch keinen Aufnahmetermin von uns erhalten – zögern Sie nicht uns zu kontaktieren um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Beachten Sie bitte, dass Sie bereits selbst gebuchte Aufenthalte nicht nachträglich umwandeln können.