1. Beihilfe
Das Kursanatorium Johannesbad in Bad Kohlgrub ist eine staatlich anerkannte und konzessionierte private Krankenanstalt nach §30 GewO (Gewerbeverordnung) und untersteht dem Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen.
Das Johannesbad ist eine Einrichtung im Sinne des § 29 (ehemals §7) der bayerischen Beilhilfevorschriften bzw. § 107 SGB V 2 und des § 6 der BVO NRW.
Unser Haus verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs.2 SGB V ohne zutreffende Vergütungsvereinbarung.
Zur Vorlage bei Anträgen finden Sie die Bescheinigung hier im Download
Mit Ihrer Buchung zur vorgesehen Vorsorge Maßnahme werden alle medizinischen Abläufe und Termine für Sie ausgearbeitet – eine zusätzliche Anmeldung für alle Kur relevanten Arzt Visiten, Untersuchungen sowie Behandlungen ist nicht extra notwendig.
Der Niedrigstsatz beträgt für 2024 pro Person/Tag und beinhaltet Übernachtung in der Standardkategorie mit voller Verpflegung.
EUR 143,- Nebensaison 2024 / EUR 147,- Hauptsaison 2024
Alle anfallenden Rechnungen werden nach den Vorgaben der Beilhilferichtlinien spezifiziert aufgeführt nach unserer Preisliste, bzw. GOÄ für die Arztrechnung und sind bei Aufenthaltsende vor Ort zu begleichen ( Keine Kreditkarten ).
Vereinbarungen zur Direktabrechnung oder für Pauschalvereinbarungen liegen nicht vor.
§ 107 SGB V Abs 2
(2) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die
1. der stationären Behandlung der Patienten dienen, um
a) eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder
b) eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.
2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denen
3. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Durchführung Ihrer Kur im Sanatorium. Ob Beihilfefähige Maßnahme, offene bzw. ambulante Vorsorgemaßnahme oder eine Heilmittelverordnung ( Rezept ).
Zögern Sie nicht uns anzurufen wenn Sie eine individuelle Beratung über den richtigen Weg zu Ihrem gesunden Aufenthalt im Sanatorium Johannesbad wünschen.